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Ratgeber · Recht & Datenschutz

Videoüberwachung & Datenschutz in der Schweiz: was ist erlaubt?

Wer sein Zuhause mit Kameras schützt, bewegt sich im Rahmen des Datenschutzgesetzes. Die gute Nachricht: Private Videoüberwachung ist in der Schweiz grundsätzlich erlaubt – wenn Sie ein paar klare Regeln beachten. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Datenschutzgesetz (DSG) und die Hinweise des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).

Die rechtliche Grundlage

Seit dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz (DSG). Es gilt auch für Privatpersonen, die mit Kameras andere Menschen filmen. Zentral ist der Grundsatz der Verhältnismässigkeit: Eine Überwachung muss einem berechtigten Zweck dienen – etwa dem Schutz vor Einbruch – und darf nicht weiter gehen als nötig.

Das ist in der Regel erlaubt

  • Die Überwachung des eigenen Grundstücks – Garten, Einfahrt, Hauseingang, Pool.
  • Kameras im eigenen Haus, wenn Mitbewohnende und Gäste informiert sind.
  • Das Sichern von Aufnahmen als Beweis bei einem konkreten Vorfall.

Das ist grundsätzlich nicht erlaubt

  • Das Filmen von öffentlichem Grund wie Strasse oder Trottoir.
  • Das Filmen des Nachbargrundstücks oder in fremde Fenster.
  • Heimliche Aufnahmen von Personen, die nichts davon wissen.

Die wichtigsten Regeln für den Betrieb

  1. Informieren: Weisen Sie mit einem gut sichtbaren Schild auf die Videoüberwachung hin und informieren Sie Hausgenossen, Gäste und z. B. Reinigungskräfte.
  2. Bildausschnitt begrenzen: Richten Sie die Kamera nur auf Ihr Grundstück. Bereiche, die nicht erfasst werden dürfen, lassen sich bei vielen Kameras mit Privatzonen (Maskierung) ausblenden.
  3. Nur so lange speichern wie nötig: Ohne Vorfall sollten Aufnahmen nach kurzer Zeit automatisch gelöscht werden.
  4. Daten schützen: Sorgen Sie dafür, dass Unbefugte nicht auf die Aufnahmen zugreifen können.
  5. Mehrfamilienhaus: Für gemeinsam genutzte Bereiche wie Treppenhaus oder Tiefgarage braucht es die Zustimmung der übrigen Parteien bzw. der Verwaltung.

Warum lokale Auswertung den Datenschutz erleichtert

Bei Cloud-Kameras werden Aufnahmen laufend an einen Anbieter übertragen – oft ins Ausland. Dann ist schwer nachvollziehbar, wo Ihre Daten liegen und wer darauf zugreifen kann. Bei Auris bleiben die Videobilder auf dem Auris Home Hub im Haus. Gespeichert werden standardmässig nur kurze Ereignisclips; die Speicherdauer ist einstellbar (Standard: 7 Tage), danach wird automatisch gelöscht. Schauen Sie von unterwegs zu, läuft das Bild über einen sicheren, verschlüsselten Tunnel direkt von der Box auf Ihr Handy – ohne Zwischenspeicherung in einer Cloud.

Mehr dazu: Überwachungskamera ohne Cloud.

Häufige Fragen

Darf ich meinen Garten mit einer Kamera überwachen?

Ja. Das eigene Grundstück dürfen Sie überwachen, wenn die Überwachung verhältnismässig ist, Sie darauf hinweisen und weder fremde Grundstücke noch öffentlichen Grund erfassen.

Muss ich ein Hinweisschild aufhängen?

Betroffene müssen über die Videoüberwachung informiert werden. Ein gut sichtbares Hinweisschild beim Zugang ist dafür der einfachste Weg.

Wie lange darf ich Aufnahmen speichern?

Nur so lange, wie es für den Zweck nötig ist. Ohne Vorfall sollten Aufnahmen nach kurzer Zeit automatisch gelöscht werden.

Darf die Kamera die Strasse filmen?

Grundsätzlich nein. Öffentlicher Grund und Nachbargrundstücke dürfen nicht erfasst werden; unvermeidbare Bereiche sollten ausgeblendet werden.

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